Impressum
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
AGB Dienstleistungs - GmbH
Hafenstrasse 37
96052 Bamberg
Vertreten durch
Geschäftsführer: Markus Pehl
Kontakt
Telefon: +49 951 - 966 200
Telefax: +49 951 - 966 202 0
E-Mail: info@agb-bamberg.de
Registereintrag
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht Bamberg
Registernummer: HRB 9155
Umsatzsteuer 207/121/30254
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 316667087
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Name und Sitz des Versicherers:
HDI
HDI-Platz 1
30659 Hannover
Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV
s.o.
Diese Seite speichert keine Daten oder Cookies.
Programmierung:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (1)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Beseitigung von Straßenverunreinigungen
der Firma AGB Dienstleistungs GmbH, Hafenstraße 37, 96052 Bamberg
1.0 Auftragserteilung
1.1 Der Auftraggeber erteilt seinen Auftrag unter Zugrundelegung deutschen Rechts. Die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung
besteht in der ordnungsgemäßen Reinigung der Fahrbahnen und anderer Verkehrsräume sowie Aufnahme, Abtransport, Lagerung und
Entsorgung des kontaminierten Materials gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
1.2. Die Beseitigung von Ölspuren erfolgt durch das Nassreinigungsverfahren. Sollte das Nassreinigungs-verfahren witterungsbedingt nicht
angewendet werden können, ist der verunreinigte Streckenteil mit einem Bindemittel abzustreuen. eventuell notwendige
Sicherungsmaßnahmen sowie das Aufstellen von Warnschildern etc. obliegen dem Auftraggeber.
1.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer vor Beginn der Auftragsausführung das im Einzelfall abzureinigende Medium zu
benennen und insbesondere auf mögliche, mit den Reinigungsmaßnahmen verbundene Risiken und Gefahren bzw. auf etwaige die
Reinigungsmaßnahmen betreffende außergewöhnliche Umstände hinzuweisen. Etwaige, auf Unterlassung solcher Informationen
zurückzuführende Schäden gehen zu Lasten des Auftraggebers.
2.0 Durchführung und Dokumentation des Auftrages
2.1 Der Auftragnehmer hat erhaltene Aufträge nach den Regeln der Technik und unter Einhaltung der geltenden Vorschriften,
insbesondere unter Beachtung der für die Verkehrssicherheit und die Entsorgung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle geltenden
gesetzlichen Bestimmungen auszuführen. Er hat im Übrigen bei seiner Auftragsausführung die Wirtschaftlichkeit seiner Arbeitsweise zu
beachten. Es ist ihm erlaubt nach Erfordernis Einzelleistungen durch Subunternehmer erbringen zu lassen.
2.2 Wenn die Auftragsausführung ohne zufriedenstellendes Ergebnis abgebrochen werden muss, weil sich bei Beginn der
Reinigungsmaßnahmen herausstellt, dass es sich bei der Verunreinigung um ein anderes, ggf. problematisches Medium handelt als bei der
Auftragserteilung angegeben, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen. Dasselbe gilt für den Fall, dass der
erteilte Auftrag am Einsatzort nicht ausgeführt werden kann und der Grund hierfür nicht im Verschulden des Auftragnehmers liegt.
2.3 Die Verantwortung für vorschriftsmäßige Absicherung der zu reinigenden Fahrbahnstrecke liegt beim Auftraggeber. Eine Absicherung
durch den Auftragnehmer muss ausdrücklich beauftragt werden. In diesem Fall wird diese nach den allgemeinen Regeln nach RSA und
BGI 800 durch den Auftragnehmer.
2.4 Nach Abschluss der beauftragten Arbeiten erfolgt eine Abnahme durch den Auftraggeber oder seinen im Auftrag handelnden Vertreter.
Diese sollte im Regelfall unmittelbar nach Abschluss vor Ort erfolgen. Die Abnahme kann, beispielsweise nach Nachteinsätzen auch am
Folgetag erfolgen. Nach erfolgter Abnahme erhält der Auftraggeber einen Einsatzbericht in Reinschrift unter Angabe der entstandenen
Kosten und bestätigt diesen mit Unterschrift.
3.0 Rechnungsstellung
3.1 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die jeweils gültige Preisliste zur Verfügung zu stellen und ihn über etwaige
Preisveränderungen vor Auftragsannahme zu informieren. Das Auftragsentgelt wird anhand der jeweils geltenden Preisliste und unter
genauer Angabe etwaiger Sonderleistungen berechnet.
3.2 Die Einsatzzeit beginnt, wenn die eingesetzten Fahrzeuge bzw. Gerätschaften die Betriebsstätte des Auftragnehmers mit dem Ziel der
unmittelbaren Erledigung des Auftrages verlassen und endet nach deren unmittelbarer Rückkehr zur Betriebsstätte. Die erste angefangene
Stunde wird voll berechnet. Jede weitere angefangene viertel Stunde wird als volle viertel Stunde berechnet.
3.3 In der Rechnung sind die erbrachten einzelnen Leistungen aufzuführen. Einsatzzeiten und Schadensbild werden in geeigneter Form
(GPS-Auszug, Lichtbilder) dokumentiert und der Rechnung beigefügt.
4.0 Zahlung
4.1 Das Auftragsentgelt ist nach Durchführung des Auftrages und Vorlage der Rechnung zur Zahlung fällig.
4.2 Im Falle der Abtretung von Ersatzansprüchen bei Direktberechnung an den Verursacher einer Straßenverunreinigung bzw. dessen
Haftpflichtversicherer übernimmt der Auftragnehmer das Mahn- und Beitreibungsverfahren.
4.3 Eine Aufrechnung von Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten.
4.4 Im Falle des Zahlungsverzuges stehen dem Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank zu.
5.0 Haftung
5.1 Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Ersatz eines ihm bei der Durchführung des Auftrages zugefügten Schadens, es sei
denn, der Schaden beruht auf Umständen, die der Auftragnehmer bzw. sein im Auftrag handelnder Vertreter trotz Anwendung der
erforderlichen Sorgfalt nicht abwenden konnte.
5.2. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für eine einwandfreie, verkehrssichere Fahrbahnreinigung. Er hat Ersatz für Schäden
durch Unfälle auf von ihm gereinigten Fahrbahnstrecken zu leisten, wenn die Unfallursache im Einzelfall nachweislich auf die
Auftragsausführung zurückzuführen ist und nicht ein Fall nach Abs. 2.2 vorliegt.
5.3. Die Haftung beschränkt sich - ausgenommen in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - auf einen Höchstbetrag von insgesamt
5.000.000 EURO pro Schadensfall.
5.4 Der Auftragnehmer ist von jeder Haftung befreit, wenn der Auftraggeber trotz vorgetragener Bedenken und ggf. Ablehnung des
Auftrages durch den Auftragnehmer auf Durchführung der Arbeiten besteht.
5.5. Der Auftragnehmer hat Schäden, die bei der Auftragsausführung möglicherweise entstehen und für die der Auftraggeber
aufzukommen hat, diesem unverzüglich mitzuteilen.
6.0 Erfüllungsort und Gerichtsstand
6.1 Für sämtliche Ansprüche aus dem Auftrag ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
6.2. Nebenabreden und Änderungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
Information gemäß §36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Die Firma AGB Dienstleistungs-GmbH ist im Falle zivilrechtlicher
Streitigkeiten aus diesem Vertrag gesetzlich nicht verpflichtet, vor einer Verbraucherschlichtungsstelle an einem Verfahren zur
außergerichtlichen Beilegung teilzunehmen und nimmt auch freiwillig nicht an einem solchen Verfahren teil.